csu logo 4c pos hires

KalenderDonnerstag 21 Mai 2026
Uhr18:00 - Uhr
UhrStadtratssitzung

Haushalt 2026
Lesen Sie hier unsere Meinung dazu
Unsere Ideen für 2026-2032
Lesen Sie hier unser Wahlprogramm 2026-2032
Unsere neue Vorstandschaft
2025 - 2027
Herzogenaurach
Unsere wunderbare Stadt
CSU-Herzogenaurach
Immer neue Ideen
Die CSU-Stadtratsfraktion 2020-2026
Sprechen Sie uns an, wir sind für Sie da
Neu auf unserer Seite: Der Bürgerknopf
Bitte gleich ausprobieren...
Mittwoch, 21 Februar 2018 15:57

Anfrage über die Verwaltungspraxis im Bereich von Sondernutzungen

geschrieben von

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Hacker,
die Stadt Herzogenaurach hat im Bereich von Sondernutzungen etwa für Werbeaufsteller, und gastronomische Außenbestuhlung eine weites Ermessen in der Erhebung Berechnung von Gebühren. Welche Sondernutzung welchen Betrag kostet, ist in der Kostensatzung der Stadt Herzogenaurach nicht konkret geregelt.
• Hier würden wir uns eine Aufstellung wünschen, was die Stadt Herzogenaurach für typische Sondernutzungen grundsätzlich für Gebühren ansetzt und uns für die Zukunft auch wünschen, dass diese in Zukunft transparent, etwa auf der Website, dargestellt werden.
• Auch wann für etwaige Sondernutzungen Ausnahmen gelten und wie die Stadt diese festlegt: So wurde uns etwa mitgeteilt, dass die Außenbestuhlung zwar für ein Jahr genehmigt wird, diese aber nur mit einer weiteren Genehmigung auch für verkaufsoffene Sonntage oder Stadtfeste gilt.
• Warum hat die Stadt hierfür keine eigene Sondernutzungssatzung bzw. Sondernutzungskostensatzung, aus der solche Gebühren konkret abzulesen wären? Dies ist in vielen anderen Gemeinden der Fall.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Schwab               Konrad Körner
Fraktionsvorsitzender          Stadtratsmitglied

Design by CSU-Herzogenaurach
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.